Frei verfügbare Quote

Mittels eines Testamentes kann der Erblasser seinen Nachlass, abweichend von der gesetzlichen Vorgabe anders verteilen/umverteilen.

Allerdings gibt es immer die gesetzlichen Anteile am Nachlass die beispielsweise dem Ehepartner und den Nachkommen (Kindern) des Erblassers zustehen, diese gesetzlichen Anteile nennt man Pflichtteile.

Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. Die Erbteile sind je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich groß. Die Erbquote die beispielsweise dem Hinterbliebenen Ehepartner zusteht, ist somit davon abhängig wie viele weitere Personen neben ihm noch erbberechtigt sind. Die Frei verfügbare Quote ist also der Teil des Nachlasses der nach Abzug/Verteilung der gesetzlichen Pflichtteile noch frei verteilt werden darf.